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Der Frauen und Weiber Privilegia

Feministisches Manifest erschienen als vierseitige Flugschrift um 1700

Zum Ersten soll kein Mann ohne wissen seines Weibes gantz und gar nicht aus dem Hause gehen / weder zu Bier / Wein / oder Brand-Wein / wie sie denn Namen haben mögen / sondern was er haben will / soll er seinem Weibe (wie auch die Billigkeit solches erfordert) drum fragen.

Zum 2. und also ihren Consens darüber erwarten.

Zum 3. wo er auch Geld einzunehmen hätte / ihr solches fleißig zustellen mit grossem Danck.

Zum 4. Ihr ja nicht das geringste fürhalten / und wo möglich / dahin trachten / damit er sie im geringsten nicht erzürne / sondern ihr allezeit zu gefallen stehe / (wie denn die Billigkeit an ihm selbst erfordert und haben will. )

Zum 5. soll der Mann schuldig seyn / (wenn es ihm gefällt /) Winterszeit früh Morgens eine Stunde vor seiner Frauen auffzustehen / und einzuheitzen.

Zum 6. die Stuben auskehren / und fein ausfehen.

… und so weiter und so fort … liest man die ganze Flugschrift, scheint dieses Manifest doch nicht ganz so ernst gemeint zu sein! ;o)

via Zentrifugalhafen

2 Gedanken zu „Der Frauen und Weiber Privilegia

  1. Punkt 5 versteht man aber erst richtig, wenn man sich klarmacht, dass damit mehr als nur »rechtzeitig die Heizung aufdrehen« gemeint ist.

  2. Ein schönes Fundstück :-) Die gute alte, ewigwährende Auseinandersetzung zwischen den Geschlechtern, in der man wunderbar die Positionen austauschen kann - wenn man es mit Humor macht.

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